Sowohl Bürger- wie Ratsbegehren gehen vom Erhalt des bestehenden Rathauses bzw. eines Teils davon aus.
Das Bürgerbegehren strebt den Erhalt von ‚Rathaus-Villa‘ + ‚Erste Erweiterung‘ an, das Ratsbegehren den Erhalt der ‚Rathaus-Villa‘.
Im Vorfeld gab es unterschiedliche Einschätzungen, welche Maßnahmen in unterschiedlichen Konstellationen aus (bau)rechtlichen (nicht politischen!) Gründen jeweils vorgenommen werden müssen.
Am 13. 08. 2014 hat ein Klärungsgespräch u. a. mit Herrn Sinning vom Landratsamt Starnberg stattgefunden (s. Sanierung Rathaus 02).
Bei Erhalt des Rathauses als Rathaus kann der Altbau funktionsangemessen saniert werden
Grundsätzlich gilt für das Rathaus Bestandsschutz, d. h. keine notwendige Sanierung, wenn keine (Nutzungs-)Änderung.
Es handelt sich beim Rathaus zwar nicht um ein denkmalgeschütztes, aber um ein ortsbildprägendes Gebäude. Das ermöglicht auch bei Änderungen ‚Ausnahmen‘ (z. B. bei der Dämmung), die den Charakter erhalten.
Bei einer Nutzungsänderung des (historischen) Rathausgebäudes muss generalsaniert werden
Bei einer Nutzung des Rathausgebäudes nicht als Rathaus ist davon auszugehen, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt.
Insofern gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen (mit neuer Baugenehmigung usw.). Dies gilt umso mehr als die derzeit integrierte ‚Erste Erweiterung‘ (mit dem Sitzungssaal) abgerissen wird und eine gänzlich neue Situation geschaffen wird.
Dabei ist es grundsätzlich gleichgültig, ob die Maßnahmen durch die Gemeinde oder eine Privatperson/-organisation (z. B. Verein) vorgenommen werden.
Erfahrungswerte bezüglich der Kosten
Grundsätzlich kann man von folgenden %-Sätzen ausgehen:
Sanierung Altbau 70 – 80% der Baukosten für einen Neubau
Kostenposition von Vereinen/Privaten ~ 25% günstiger als Kommune, weil
minus 10% durch Nachverhandeln
minus 10% bis 15% durch Hand- und Spanndienste (Reinigung usw.)
Zukunft des Rathauses bei der Neubaulösung?
Bei der Anbaulösung ist es einfach: Rathaus bleibt Rathaus, nur besser.
Bei der Neubaulösung ist es etwas komplizierter. Das Ratsbegehren will ‚den historischen Bestand des derzeitigen Rathauses erhalten‚. Aktuell ist allerdings unklar, was das bedeutet.
Wird das Rathaus verkauft oder verbleibt es im Eigentum der Gemeinde und wird vermietet (Modell ‚Vereinsheim‘)?
Wie schaut das jeweilige Nutzungskonzept (mit Auswirkung auf die bauliche (Um)Gestaltung) aus?
Gibt es irgendeine Vereinbarung mit einem möglichen Käufer (Vorvertrag o.ä.)?
Gibt es überhaupt Vorstellungen und Möglichkeiten, wie man einen möglichen Käufer zum längerfristigen ‚Erhalt des historischen Bestands‘ verpflichten kann?
Und was kostet das?
Derzeitiger Eindruck der Vorgehensweise: Jetzt schauen wir erst mal, dass wir mit dem Bauen am Krankenhaus anfangen können. Anschließend werden wir den Rest schon irgendwie hinbekommen. Das interessiert dann auch nicht mehr, und wenn, dann man kann sowieso nichts mehr ändern. Und vermutlich hat man Recht.