Es wird von uns angestrebt, im Vorfeld des Bürgerentscheids intensiv zu informieren (Flyer, Wandtafeln, Veranstaltungen usw.), um der Bevölkerung die Alternativen ‚Neubau‘ und ‚Anbau‘ im Detail und mit den Konsequenzen vorzustellen (beim Anbau auch mit belastbareren Fakten als jetzt verfügbar).
Aus unserer Sicht sollte dies (auch unter Berücksichtigung von Art 18A GO) gemeinsam mit den Vertretern des Ratsbegehrens geschehen. Der Gemeinde wurde entsprechend die Koordination der Aktivitäten angeboten (und liegt dort zur Entscheidung).