Am 25. Juli 2014 gab es eine Abstimmrunde mit Vertretern der Gemeinde, der Projektkoordination des Neubaus, Vertretern des Bürgerbegehrens und dem Architekturbüro Pollok & Gonzalo.
Ziel war, die weitere Vorgehensweise festzulegen für
– die Fundierung der zu erwartenden Kosten für die Sanierung des Altbaus
Derzeit gibt es ganz unterschiedliche Kostenvorstellungen für die Sanierung des Altbaus (in der Sitzung sind noch neue dazu gekommen). Hier gilt es, mehr Substanz zu schaffen. Diese Fundierung ist grundsätzlich nicht nur von Bedeutung für die ‘Anbaulösung’. Auch die ‘Neubaulösung’ geht davon aus, dass der Altbau in irgendeiner Form saniert wird bzw. werden muss (ob von der Gemeinde oder von anderen).
– eine Abbildung des neuen Raumprogramms in das Gebilde ‘moderner Anbau + sanierter Altbau’
Das Raumprogramm aus 2013 umfasst mehr Nutzfläche als die Anforderungen aus dem Jahre 2006. Insofern muss und kann eine neue Raum- und Funktionsverteilung zwischen den Neu- und den Altbauteilen gefunden werden.
Es wurde beschlossen, schrittweise die Rahmenbedingungen und die Ausschlusskriterien der ‘Anbaulösung’ zu klären.
Am 31. Juli 2014 gab es eine Klärungsrunde zur Abbildung der Raumanforderungen aus 2013 in den Bebauungsplan 2006. Es wurden verschiedene Szenarien entworfen und sowohl technisch wie kostenmäßig überschlägig kalkuliert. Es wurde mit der Gemeinde beschlossen, dass das Ergebnis der Abstimmrunde in einem gemeinsamen Pressegespräch (am 18. 08.2014) mit einem gemeinsamen Faktenblatt veröffentlicht wird.
Am 13. August 2014 hat ein Klärungsgespräch mit Herrn Sinning vom Landratsamt Starnberg stattgefunden. Schwerpunkt waren u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Sanierung des Altbaus, die sowohl Bürgerbegehren wie Ratsbegehren betreffen, s. Zusammenfassung.