Eine von uns nicht hinterfragte Annahme zu Beginn des Bürgerbegehrens war, dass der Flächenbedarf 2006 als Grundlage der Anbaulösung grundsätzlich der gleiche war/ist wie der 2013 angenommene Flächenbedarf als Grundlage der Neubaulösung beim Krankenhaus. Ein Irrtum!
Stark gestiegener Bedarf der Gemeindeverwaltung nach mehr Fläche
Es ist für uns unstrittig, dass die Arbeitsbedingungen der Gemeindeverwaltung deutlich verbessert werden müssen. Das äußert sich auch in mehr Fläche.
In der jüngeren Vergangenheit gab es zwei Bedarfsermittlungen als Grundlage von Erweiterungsmaßnahmen:
Bedarf 2006: 2005/2006 gab es einen Vorstoß zu einer Erweiterung durch den damaligen geschäftsleitenden Beamten Herrn Hans Kleber. Dazu gab es keine breite Diskussion eines Raumprogramms, sondern die Anforderungen wurden dem Gemeinderat in Form der damaligen Anbauplanung vorgelegt. Diese Planung berücksichtigte auch den damals angenommenen Bedarfszuwachs der Zukunft (so war das gesamte Obergeschoss des Anbaus Reservefläche). Ziel war eine günstige Lösung.
Neu angenommener Bedarf 2013: Nachdem sich der Gemeinderat von der Anbaulösung verabschiedet hatte, wurde eine Neubaulösung vorbereitet. In Abstimmung mit Gemeinderat und Verwaltung wurde ein Raumprogramm entwickelt. Dies lag dem Architektenwettbewerb zu Grunde. Ziel ist eine optimierte Lösung.
Erläuterung der Folie:
Die ‘Ist’-Zahlen sind der Anbauplanung 2006 (‘Rathaus-Villa’ + Erste Erweiterung) entnommen (da uns kein Plan des aktuellen Rathauses vorliegt).
Die Zahlen ‘Bedarf 2006’ stammen aus der Anbauplanung 2006. Dabei war das gesamte Obergeschoss/Dachgeschoss (Mansarddach) des Anbaus als Reserve-/Erweiterungsfläche vorgesehen.
Die Zahlen ‘Bedarf 2013’ haben als Grundlage das aktuelle Raumprogramm und die Abstimmergebnisse vom 31.07.2014.
Die Zahlen ‚Neubau‘ sind 75% von 2.441 m² BGF (d.h. ohne Technik, Konstruktion; gleiche Methodik wie bei den anderen Werten).
Unterschiedliche Annahmen über künftige Aufgaben
Diesem starken Zuwachs des Flächenbedarfs von 2006 auf 2013 liegt die Annahme zu Grunde, dass die Aufgaben der Gemeindeverwaltung (z. B. aufgrund Zuweisung durch den Gesetzgeber oder wachsender Einwohnerzahl) und entsprechend das Personal für die Verwaltung in Zukunft deutlich zunehmen.
Ist die Zukunft durch mehr Verwaltung geprägt? Bei sinkenden Bevölkerungszahlen in Deutschland und Europa, bei nahezu gleichbleibenden Einwohnerzahlen bei uns? Vermutlich nicht.
Insofern ist unsere Annahme über die Zukunft, dass
– die Zahl der benötigten Verwaltungsmitarbeiter stabil bleibt (unter 3 Verwaltungsmitarbeiter pro 1.000 Einwohner in der Größenklasse Seefeld)
– mögliche zusätzliche Aufgaben z. B. durch Online-Angebote, internen IT-Einsatz und moderne Speichermedien (Digitalisierung der Registratur usw.) abgepuffert werden können
– eine Steigerung der Flächeneffizienz durch eine andere Organisation der Arbeitsplätze möglich ist.
Orientierung an der Bedarfsanalyse 2006
Vor diesem Hintergrund schließen wir uns der Bedarfsanalyse aus 2006 an, die mit einer guten Verdopplung der vorhandenen Bürofläche auskommt.
Als Hintergrund ein paar Angaben aus der Arbeitsstättenverordnung: Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze gilt bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz (einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum). Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und gegebenenfalls größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m² je Arbeitsplatz auszugehen.
Mit einer Verdopplung der Bürofläche sind die Voraussetzungen für moderne und angenehme Arbeitsbedingungen, eine (großzügige) Aufstockung der Verwaltungsmitarbeiter, die Schaffung von Ausbildungsplätzen und für eine hohe Flexibilität zur Bewältigung künftiger Aufgaben gegeben.
Vergleich der Raumanforderungen
Um zu sehen, wo die Unterschiede der Anforderungen im Detail liegen, haben wir auf der Grundlage der uns vorliegenden Informationen einen Abgleich durchgeführt. Dieser umfasst:
– die 2013 angenommenen Raumanforderungen
– die Planung für den Neubau am Krankenhaus
– die Raumanforderungen 2006/Planung 2006
Die Regierung gibt Orientierung
Bis 1995 wurden von der Regierung von Oberbayern auch Rathäuser gefördert. Dazu gab es Förderrichtlinien (die sich im Übrigen seit 1985 – trotz erweiterter technischer Möglichkeiten – nicht verändert hatten). Im Folgenden die Ausschnitte aus den entsprechenden Richtlinien (Quelle: MABI Nr. 5/1985, S 100f):
Untervermietung von Räumen
Die manchmal von Anhängern des Neubaus am Krankenhaus angeführte Option, dass man die jetzt nicht benötigten Räume untervermieten könnte (etwa an die AWA) ignoriert die Tatsache, dass das Streben nach optimierten Arbeitsabläufen nicht nur für die Gemeindeverwaltung Seefeld gilt, sondern auch für andere Organisationen.
Informationsblatt
Vielleicht ist es zu kompliziert, vielleicht drücken wir uns zu kompliziert aus. Wie auch immer! In den Presseartikeln der letzten Zeit kommen aus unserer Sicht zu wenig die Fakten vor (abqualifiziert als ‚Zahlenspiele‘), sondern es wird zu sehr – dramaturgisch verständlich – das ‚Duell‘ Bürgerbegehren vs. Ratsbegehren betont.
Seit Ende August 2014 verteilen wir deshalb ein Informationsblatt über den gestiegenen Flächenbedarf der Gemeindeverwaltung.
Anschreiben Buergerbegehren Rathaus 02 Version 05
Erste Reaktionen:
– grundsätzlich positiv
– ‚das wussten wir ja gar nicht‘ (wir vorher auch nicht)
– das Informationsblatt ist etwas zu kompliziert (s. o.), zu technisch, zu wenig kämpferisch
Literaturhinweis
Noch ein Literaturhinweis zur Optimierung von Verwaltungsgebäuden: Parkinson in Wikipedia und das Kapitel zu Verwaltungsgebäuden ‚Plans and Plants‘.