Was geschieht mit dem aktuellen/‘alten‘ Rathaus, wenn am Krankenhaus ein neues Rathaus gebaut wird?
Abriss? Nein. Eine der Rahmenbedingungen für die Entscheidung für einen Rathausneubau ist der Erhalt des Rathausgebäudes (vermindert um den Anbau mit Sitzungssaal). Als künftige Nutzung werden von Seiten der Gemeinde Büroräume, Praxisräume, seit kurzem auch Wohnungen(mit entsprechend notwendigen Umbaumaßnahmen, z. B. Aufzug), seit sehr kurzem auch die Verwendung als ‘Vereinsheim’ diskutiert.
Und wer trägt die Kosten für die Umrüstung des aktuellen/‘alten‘ Rathauses? Und wie sicher ist das?
Aktuell ist kein Nutzungskonzept des präferierten Käufers von Rathausgelände und –gebäude bekannt, das mit Kosten für den notwendigen Umbau des Rathausgebäudes unterlegt ist. Vermutlich wird es schwer sein, die Kosten für die Aufbereitung betriebswirtschaftlich durch den künftigen Ertrag aus der Nutzung des Gebäudes zu rechtfertigen.
Wenn nach wie vor die Prämisse gilt, dass das (zurückgebaute) Rathausgebäude erhalten und genutzt werden soll (was unmittelbar zusammenhängt), ist es notwendig, vor einem Neubau die künftige Nutzung des aktuellen/‘alten‘ Rathausgebäudes verlässlich zu klären und sicherzustellen, dass sowohl die vertragliche Konstruktion steht sowie die notwendigen Mittel für eine entsprechende Umgestaltung (entsprechend Nutzungskonzept) bereitstehen/eingesetzt werden.
Was passiert, wenn sich der Erhalt des aktuellen/‘alten Rathauses mittel- und langfristig für den Käufer nicht rechnet?
Es besteht die Gefahr, dass bei nach hinten geschobener, genauerer Betrachtung/Planung aus (nachvollziehbaren) betriebswirtschaftlichen Gründen keine entsprechende Investition des Käufers in das Rathausgebäude erfolgt, in der Mitte des Ortes über kurz oder lang ein ortsprägendes, vernachlässigtes Gebäude entsteht und trotz Rathausneubau erhebliche Mittel der Gemeinde für das aktuelle/‘alte‘ Rathausgebäude notwendig werden, um eine tote Kulisse und einen Schandfleck in der Mitte des Ortes zu vermeiden. Bislang gab es eher schlechte Erfahrungen mit älteren, grundsätzlich erhaltenswerten Gebäuden und deren nicht-öffentlicher Nutzung, s. Bahnhof Hechendorf, Rehmhaus und aktuell ist nicht erkennbar, woraus sich die Hoffnung im Fall Rathaus speist.
Also: Bei der Vorbereitung der Neubaulösung ist sicher zu stellen, dass der Erhalt des aktuellen/‘alten‘ Rathauses (wenn man das noch immer möchte) mit dem Käufer vertraglich vereinbart und durch dessen Rückstellungen abgesichert wird oder die notwendigen Summen dafür auf Seiten der Gemeinde den Kosten eines Neubaus zugerechnet werden (und sich die Kosten für den Neubau entsprechend erhöhen).