Leistungsfähiger Lebensmittelmarkt im Zentrum

Wir wollen einen leistungsfähigen Lebensmittelmarkt im Zentrum.

Ausschnitt Rathaus Seefeld+Erweiterungsmoeglichkeiten 02

Der Tengelmann-Markt hat derzeit eine Ladenfläche von 712 m² (Aussage Eigentümer). Die Zielgröße von Tengelmann ist 1.200 m². Wir unterstützen deshalb eine Erweiterung auf den nach hinten liegenden Grundstücksflächen des Eigentümers (mit dem älteren Einfamilienhaus, s. Variante 2).

Aktuell halten der Eigentümer/Tengelmann eine N/W- Erweiterung  (Variante 2) für ungeeignet/zu teuer (‚nicht machbar‘), u. a. weil

– Infrastruktureinrichtungen wie Kühlräume  aufwändig verlegt werden müssten
– die Zufahrt zu den Parkplätzen + Anlieferung im Rückraum nur über  eine verhältnismäßig schmale Privatstraße möglich ist.

Außerdem müsste der Bebauungsplan geändert werden. Dies gilt allerdings auch bei einer Erweiterung des Lebensmittelmarkts auf dem Rathausgelände (und es gibt offensichtlich Nachbarn, die den intensive(re)n Parkplatzverkehr neben ihrem Grundstück kritisch sehen).

Eventuell kann man bei Abwägung des öffentlichen Interesses die Attraktivität der Variante 2 erhöhen durch Mehrung des Baurechts, vielleicht in Verbindung mit einem Bau, der dem Bedarf nach seniorengerechten Wohnungen im Ortszentrum nachkommt.

Das Rathausgebäude (ohne den Teil mit dem Sitzungssaal) soll zusammen mit dem Grundstück ins Eigentum des präferierten Käufers übergehen. Noch ist die künftige Nutzung unbestimmt. Vermutlich steht aber eine Nutzungsänderung an. Das kann dazu führen, dass der Bestandsschutz aufgehoben und eine grundsätzliche Aufbereitung des Gebäudes mit hohen Kosten notwendig wird (s. Kostenrisiko ‘altes Rathaus’).

Können und Wollen

Bei der Erweiterung des Tengelmann/Lebensmittelmarkts in die verschiedenen Richtungen (s. Grafik) scheint es ein unterschiedliches Verständnis von ‘können’ und ‘wollen’ zu geben.

Kann man einen Teil des Rathausgebäudes mit Sitzungssaal, Aufzug, Treppenhaus, verschiedenen Büroräumen abreißen und an dieser Stelle die Erweiterung eines Lebensmittelmarkts erstellen? Das kann man! Dann kann man vermutlich auch den Lebensmittelmarkt in N/W-Richtung auf dem Gelände des Eigentümers erweitern. Aber der Eigentümer will es nicht (was ja auch sein gutes Recht und in seiner Position als Geschäftsmann völlig schlüssig ist).

Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Unterscheidung zwischen ‚wollen‚ und ‚können‚ erstaunlich schwierig ist.

Grundfrage

Die Begründung für die grundsätzliche ‘Unmöglichkeit’ eines Standorts Rathausgelände für einen modernen Verwaltungs(an)bau hat sich mittlerweile aufgelöst (warum soll man auch auf dem Rathausgelände die Erweiterung eines Super-Markts bauen können, aber kein Bürogebäude). Noch ist nicht klar, wie hoch die Kosten für eine funktionsgerechte Sanierung des ‘Altbaus’ bei weiterer Verwendung als Rathaus oder bei alternativer Nutzung sind. Es kann sein, dass es auf die Fragestellung hinausläuft: ‘Brauchen wir ein neues Rathaus für etwa 8 Mio € (möglicherweise auch mehr) an einem anderen Standort, weil sonst der Tengelmann die Ladenfläche nicht um 500 m² erweitern kann und der Eigentümer die Erweiterung nicht auf seinen Grundstücken, sondern nur auf dem Nachbargrundstück durchführen will/kann?’

Raum und Inhalt

Der gut gehende, auch von Seefeldern besuchte, inhabergeführte Edeka-Markt in Weßling hat eine Ladenfläche von 550 m² (Quelle: Gespräch mit dem Inhaber, 26.05.2014). Der REWE im Gewerbegebiet Herrsching hat eine Ladenfläche von 750 m², d. h. nur 38 m² mehr als der Tengelmann in Seefeld – und der Inhaber würde den Laden in Seefeld auch in der jetzigen Größe gerne übernehmen (Quelle: Gespräch mit dem Inhaber, 07.07.2014). Für alle gilt, dass natürlich mehr Ladenfläche und mehr Parkplätze grundsätzlich besser sind. Size counts, aber nicht allein!