Am 30. Januar 2015 hatten wir das Landratsamt Starnberg gebeten, die anstehende Räumung des Rathauses unter den Aspekten Transparenz des Entscheidungsprozesses und Wirtschaftlichkeit zu prüfen (s. hier). Am 26. Juni 2015 haben wir eine Antwort erhalten:
Stellungnahme Landratsamt Starnberg zur Räumung des Rathaus Seefeld
Insbesondere die Möglichkeit der Teilauslagerung der Gemeindeverwaltung in die Nähe des Rathauses wird von uns deutlich anders gesehen als von den im Schreiben zitierten Vertretern der Gemeinde. Außerdem decken sich die Aussagen zur Anbau-Lösung nicht mit den – teilweise gemeinsam mit der Gemeinde – von Fachleuten vorgenommenen Voruntersuchungen (sonst wäre ein Bürgerentscheid auch völlig widersinnig gewesen).
Grundsätzlich gilt, dass weder eine Bürgerinitiative noch eine Aufsichtsbehörde die kritische Auseinandersetzung ersetzen können und sollen, die in eine Vertretung wie einen Gemeinderat gehören.